Neue Veranstalrungsregelungen aufgrund erhöhter Inzidenzzahl

veröffentlicht am 14. September 2021 16:05 Uhr

Bad Elster/CVG. Ab dem 16. September 2021 gilt für alle Veranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel. Am Einlass ist somit ein Nachweis über die vollständige Impfung oder Bescheinigung über Genesung oder ein Negativtest (Antigen-Schnelltest max. 24 h alt oder PCR-Text max. 48 h alt) vorzulegen. Details finden Sie bei unseren aktuellen Veranstaltungsregelungen.